Liebe Traktorfreundinnen und –freunde,
hiermit laden wir Euch zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung ein am
Freitag, den 26. April 2024, 19.00 h,
Dexheim, Altes Backhaus, Dalheimer Str. 6,
Tagesordnung:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Gedenken an die verstorbenen Mitglieder
- Anträge zur Tagesordnung
- Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr
- Aussprache zu Punkt 4
- Bericht der Schatzmeisterin
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache über die Punkte 6 und 7
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines Wahlleiters oder einer Wahlleiterin
- Wahl des 1.Vorsitzenden
- Wahl des 2. Vorsitzenden
- Wahl der Schatzmeisterin
- Wahl des Verwaltungsvorstandes
- Wahl des Pressereferenten
- Wahl des erweiterten Vorstandes
- Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderung
- Behandlung eingegangener Anträge
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 22. April 2024 schriftlich beim Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes einzureichen. Die Vorschläge zur Satzungsänderung finden Sie in der Anlage.
Ferner erbitten wir die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung bis zum 19. April 2024 bei unserem 2. Vorsitzenden, Jürgen Schwamb, Email: juergen.schwamb bei gmx.de
Mit freundlichem Dieselgruß
Gez. Peter Itzel gez. Sigrid Niemann
Vorsitzender Verwaltungsvorstand
Anlage:
Vorschläge zur Satzungsänderung:
- 11, Zif. 1
Von der Hauptversammlung wird jährlich ein Kassenprüfer oder eine Kassenprüferin neu gewählt. Somit ist jeweils ein neuer oder eine neue Kassenprüferin im Amt.
Zif. 3
Entfällt
( Der Text von Zif . 3 lautet: Die Wiederwahl ist nicht möglich. Nach zwei Jahren muss die Kassenprüfung von 2 anderen Personen Nr. 1 durchgeführt werden.)
Damit Besetzung des erweiterten Vorstands immer gewährleistet ist, soll die Satzung geändert werden.
$ 10 a Erweiterter Vorstand
- Neben den unter § 10 Nr. 1 genannten Personen besteht ein erweiterter Vorstand von bis zu fünf Personen.
(Der Text von $ 10 a Zif. 1 lautet: Neben den unter § 10 Nr. 1 genannten Personen besteht ein erweiterter Vorstand von mindestens vier Personen.)